Trauung

Trauung

Sie möchten heiraten und sich kirchlich trauen lassen?


Als Evangelische Kirche freuen wir uns über ihren Entschluss und möchten sie darin bestärken.

 

Ehepaare, die sich vor dem „Traualtar“ einer Kirche zueinander bekennen, wählen nicht nur einen besonderen Rahmen für einen ganz besonderen Tag. Sie verstehen ihre Liebe und Treue auch als etwas, das ihnen anvertraut ist. Mit der kirchlichen Trauung vertrauen sie darauf, dass Gott ihre Beziehung bejaht und stärkt. Wer kirchlich heiratet, traut sich im Vertrauen auf Gott.

© Fundus

Hinweise und Tipps
 

Anmeldung 

Wenn sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden haben, setzen sie sich am besten mit dem zuständigen Pfarramt an ihrem Wohnort oder in ihrer Heimatgemeinde in Verbindung. 

Wichtig ist eine rechtzeitige Terminabsprache damit ihre Hochzeit nach Möglichkeit auch an ihrem Wunschtermin stattfinden kann. Die Vorbereitung der Trauung geschieht dann im Rahmen eines Traugesprächs im Pfarramt oder bei Ihnen zu Hause. Ihr Pfarrer bzw. ihre Pfarrerin sagen ihnen, worum es bei diesem Gespräch geht und welche Unterlagen sie dafür benötigen. 

 

Voraussetzungen 

Voraussetzung einer kirchlichen Trauung ist in jedem Fall die vorangehende standesamtliche Eheschließung.

"Hiermit erkläre ich euch zu Mann und Frau." ist ein Satz, den evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer höchstens im Film sagen. In der Kirche stellen Brautpaare nach evangelischem Verständnis ihre auf dem Standesamt geschlossene Ehe und damit ihren gemeinsamen Lebensweg unter Gottes Segen.

 

Evangelisch, katholisch, … 

Wenn Sie beide evangelisch sind und zur evangelischen Kirche gehören, ist die Anmeldung zur kirchlichen Trauung ganz einfach. 
Wenn Sie verschiedenen Konfessionen angehören und einer von ihnen katholisch ist, können sie beim zuständigen katholischen Pfarramt eine „Dispens“ beantragen, eine schriftliche Genehmigung zur Trauung in einer evangelischen Kirche mit der ihre Ehe auch im Sinne der katholischen Kirche gültig ist. 
Möglich ist dann auch die Feier einer sogenannten „ökumenischen“ Trauung", d.h. eines evangelischen oder katholischen Gottesdienstes, an dem Geistliche beider Konfessionen beteiligt sind.
Und wenn nur einer von Ihnen in der Kirche ist?
Gelegentlich kommt es vor, dass von den Traupaaren nur einer Kirchemitglied ist, während der andere ausgetreten oder gar nicht getauft ist und vielleicht auch einer anderen Religion angehört. Auch in diesem Fall kann u. U. eine Trauung oder ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gefeiert werden, wenn der nichtchristliche Partner ausdrücklich zustimmt und erklärt, den christlichen Glauben des Partners oder der Partnerin zu achten. In welchen Fällen dies möglich ist und ob ein solcher Gottesdienst für sie in Frage kommt, besprechen Sie am besten mit ihrem Pfarrer bzw. Ihrer Pfarrerin.