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Ausschuss für Citykirchenarbeit

Mitglieder

Neun stimmberechtigte Mitglieder:

  • sieben von der Synode zu wählende Mitglieder, darunter mindestens zwei Mitglieder
    der Bezirkssynode und bis zu fünf weitere Mitglieder
  • mindestens drei Mitglieder müssen aus dem Bereich des Stadtkreises Heilbronn kommen.
  • die/der Citypfarrer/in
  • die/der Dekan/in (oder ihr/e bzw. sein/e Stellvertreter/in)

Beratend nehmen an den Sitzungen teil:

Der Ausschuss kann weiteren Personen eine beratende Teilnahme an den Sitzungen eröffnen

Vorsitzende und Ansprechpartnerin des Ausschusses ist:

 

Dr. Teresa Klein

Mail: teresaklein@gmx.de

Spezielle Aufgaben des Ausschusses für die Citykirchenarbeit

  1. Der Ausschuss für die Citykirchenarbeit begleitet die Arbeit der/des Hauptamtlichen.
    Die Angebote, die die Citykirchenarbeit des Kirchenbezirks anbietet, werden im Ausschuss beraten und festgelegt.
  2. Über die Anstellung und Entlassung der/des Hauptamtlichen für die Citykirchenarbeit entscheidet der KBA im Einvernehmen mit dem Ausschuss (Anhörung und Zustimmung), jedoch ohne Beisein des/der Hauptamtlichen für die Citykirchenarbeit. Die Dienst- und Fachaufsicht über die/den Hauptamtliche/n für die Citykirchenarbeit obliegt der/dem Vorsitzenden des KBA.