Ausschuss für Citykirchenarbeit
Mitglieder
Neun stimmberechtigte Mitglieder:
- sieben von der Synode zu wählende Mitglieder, darunter mindestens zwei Mitglieder
der Bezirkssynode und bis zu fünf weitere Mitglieder - mindestens drei Mitglieder müssen aus dem Bereich des Stadtkreises Heilbronn kommen.
- die/der Citypfarrer/in
- die/der Dekan/in (oder ihr/e bzw. sein/e Stellvertreter/in)
Beratend nehmen an den Sitzungen teil:
Der Ausschuss kann weiteren Personen eine beratende Teilnahme an den Sitzungen eröffnen
Spezielle Aufgaben des Ausschusses für die Citykirchenarbeit
- Der Ausschuss für die Citykirchenarbeit begleitet die Arbeit der/des Hauptamtlichen.
Die Angebote, die die Citykirchenarbeit des Kirchenbezirks anbietet, werden im Ausschuss beraten und festgelegt. - Über die Anstellung und Entlassung der/des Hauptamtlichen für die Citykirchenarbeit entscheidet der KBA im Einvernehmen mit dem Ausschuss (Anhörung und Zustimmung), jedoch ohne Beisein des/der Hauptamtlichen für die Citykirchenarbeit. Die Dienst- und Fachaufsicht über die/den Hauptamtliche/n für die Citykirchenarbeit obliegt der/dem Vorsitzenden des KBA.