Kindertagesstättenausschüsse
Mitglieder
Sieben stimmberechtigte Mitglieder:
- zwei aus der Mitte der Synode zu wählende Mitglieder, wobei jeweils ein Mitglied aus dem Teilgebiet Heilbronn und dem Teilgebiet Brackenheim kommen soll
- jeweils ein von der Synode zu wählendes Mitglied als Vertreter/in der unterschiedlichen Träger von Kindertagesstätten im Kirchenbezirk:
-
- ein Mitglied einer Kirchengemeinde mit Trägerschaft einer Kindertagesstätte
- ein Mitglied der Kirchengemeinde Böckingen-Klingenberg als Trägerin von Kindertagesstätten
- ein Mitglied der Kirchengemeinde Heilbronn als Trägerin von Kindertagesstätten
3. die/der Schuldekan/in
4. die/der Kindergartenpfarrer/in des Kirchenbezirks
Beratend nehmen an den Sitzungen teil:
- ein/e Leiter/in einer Kindertagesstätte
- die Fachberater/innen für Kindertagesstätten
- ein/e Vertreter/in des Ev. Landesverbandes Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.V.
- ein/e Vertreter/in der Diakonischen Jugendhilfe Heilbronn gGmbH (DJHN) als Trägerin
der Kindergartenfachberatung.
Vorsitzende und Ansprechpartner der Ausschüsse sind:
Heilbronn:
Martin Bulmann
Brackenheim:
Ingetraud Niethammer
Aufgaben des Ausschusses:
Spezielle Aufgaben des Ausschusses für die Arbeit in kirchlichen Kindertagesstätten
1. Evang. Profil, Qualitäts- und Organisationsentwicklung
Der Ausschuss unterstützt die Träger der evangelischen Kindertagesstätten bei der Gestaltung ihres evang. Profils und der religionspädagogischen Arbeit. Er prüft und begleitet die Einführung zukunftsfähiger Modelle und Strukturen für die Arbeit in den Kindertagesstätten. Er ergreift die Initiative und begleitet die Weiterentwicklung der Trägerstrukturen im Kirchenbezirk.
2. Fachberatung
Nach der kirchlichen Verordnung über die fachliche Begleitung evangelischer Kindertagesstätten obliegt dem Ausschuss die Fachaufsicht über die Fachberater/innen. Er berät und beschließt über die Durchführung der Arbeitsvorhaben der Fachberatung. Er unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den evang. Kindertagesstätten und bei den Trägern. Die Fachaufsicht wird von dem/der Vorsitzenden des Kindertagesstättenausschusses wahrgenommen; dem/der Vorsitzenden des Kirchenbezirksausschusses obliegt die Dienstaufsicht. Der Evang. Landesverband und die/der Schuldekan/in sind in Fragen der Fachaufsicht mit
Stimmrecht zu beteiligen.
Über die Anstellung und Entlassung einer/eines beim Kirchenbezirk angestellten Fachberaters/in entscheidet der Kindertagesstättenausschuss im Benehmen (Anhörung) mit dem Evang. Landesverband, der/dem Schuldekan/in, der/dem Kindergartenpfarrer/in und im Einvernehmen mit dem KBA.
3. Koordination und Vernetzung
Hinsichtlich verschiedener Trägerschaften von evang. Kindertagesstätten im Kirchenbezirk sorgt der Ausschuss für die Koordination unter den kirchlichen Trägern in den Fragen, die einer gemeinsamen Regelung bedürfen.
Die Arbeit des Ausschusses dient der Vernetzung der Informationen aus dem Kirchenbezirk und dem Evang. Landesverband zu aktuellen Entwicklungen in den Kindertagesstätten.