Erwachsenenbildungsausschuss
Mitglieder
Neun stimmberechtigte Mitglieder:
- sieben von der Synode zu wählende Mitglieder, darunter mindestens zwei Mitglieder der Bezirkssynode und bis zu fünf weitere Mitglieder
- die/der Hauptamtliche in der Erwachsenenbildung
- die/der Schuldekan/in
Beratende Mitglieder:
Der Ausschuss kann weiteren Personen eine beratende Teilnahme an den Sitzungen eröffnen
Aufgaben des Ausschusses:
Spezielle Aufgaben des Ausschusses für Ev. Erwachsenenbildung
1. Ev. Bildungsarbeit
In Zusammenarbeit mit dem/der Hauptamtlichen für Erwachsenenbildung fördert der Ausschuss die Bildungsarbeit mit Erwachsenen in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk im Sinne eines evang. Bildungsverständnisses.
Er unterstützt die Planung und Durchführung von gemeindeübergreifenden Bildungsangeboten, die im Ausschuss beraten und festgelegt werden. Nach Möglichkeit wird mit anderen Trägern der Bildungsarbeit und kirchlichen und diakonischen Einrichtungen im Kirchenbezirk kooperiert.
2. Reformationsfeier
Der Ausschuss führt die jährliche Reformationsfeier durch.
3. Hauptamtliche/r für die Ev. Erwachsenenbildung
Über die Anstellung und Entlassung der/des Hauptamtlichen für die Erwachsenenbildung entscheidet der KBA im Einvernehmen mit dem Ausschuss (Anhörung und Zustimmung), jedoch ohne Beisein des/der Hauptamtlichen für die Erwachsenenbildung.
Die Fachaufsicht über die/den Hauptamtliche/n für die Erwachsenenbildung nimmt der
Schuldekan/die Schuldekanin wahr. Die Dienstaufsicht obliegt der/dem Vorsitzenden des KBA.